Das Entfernen bleibender Zähne, auch Extraktion genannt, wird in der kieferorthopädischen Behandlung immer dann nötig, wenn für diese Zähne zu wenig Platz ist, sodass sie nicht durchbrechen können oder im Kiefer stecken oder hängen bleiben.

Gründe hierfür können beispielsweise der Platzmangel durch große Zähne oder kleine Kiefer sein, aber auch der vorzeitige Milchzahnverlust aufgrund von Karies oder durch einen Unfall.

Manchmal werden auch bleibende Zähne gezogen, um die Kieferlage zu korrigieren, damit Oberkiefer und Unterkiefer besser zusammenpassen.

In vielen Fällen kann jedoch auf das Entfernen bleibender Zähne vollständig verzichtet werden. Insbesondere, wenn die erste kieferorthopädische Kontrolle mit spätestens 7 Jahren erfolgt!

Bei Fällen von Platzmangel durch große Zähne oder kleine Kiefer ist es möglich, dass Ober- und Unterkiefer in Rahmen einer Frühbehandlung frühzeitig gedehnt und gestreckt werden.

Bei vorzeitigem Milchzahnverlust – Milchzähne sind natürliche Platzhalter – kann rechtzeitig eine Lückenhalter-/Platzhalter-Spange eingesetzt werden, damit sich die Lücke nicht schließt und die nachfolgenden bleibenden Zähne durchbrechen können.

Auf Zahnextraktionen zur Kieferlagenkorrektur kann meist dann verzichtet werden, wenn früh genug mit der Behandlung begonnen wird. Mit Wachstumsreserven der Kiefer und Platzreserven der Milchzähne besteht die Chance, starke Fehlstellungen so weit vorzubehandeln, dass später keine Extraktion bzw. Entfernung der bleibenden Zähne erforderlich wird.

Wenn die erste Kontrolle frühzeitig stattfindet, d. h. spätestens mit 7 Jahren, können viele Kiefer- und Zahnfehlstellungen mit einfachen und kurzen Maßnahmen behandelt werden. Der Zahnwechsel kann vom Kieferorthopäden aktiv begleitet werden und bei Bedarf kann in Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt schnell eingegriffen werden. Belässt man diese Fehlstellungen, sind eventuelle spätere Behandlungen schwieriger durchzuführen, da die Fehlstellungen sich verstärkt haben und die Wahrscheinlichkeit der Zahnextraktion steigt.

Fazit: spätestens mit 7 Jahren zum Kieferorthopäden!

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Die Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie, FZA A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie, konzentriert sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Auf Beratungen und Besprechungen wird großen Wert gelegt und damit die Eltern dabei sein können, finden diese freitags und samstags statt.

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