Investition in Gesundheit und Zukunft

Die kieferorthopädische Behandlung ist eine Investition in Ihre Zukunft bzw. die Zukunft Ihres Kindes. Die Investitionssumme ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Zunächst besprechen wir in einem Beratungsgespräch in Ruhe, wo Sie für sich Behandlungsbedarf sehen. Anschließend erstellen wir die diagnostischen Unterlagen, die von uns auch ausgewertet und analysiert werden. Bei der darauffolgenden Planbesprechung zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Alternativen auf und sprechen auch über Risiken und Kosten.

Behandlung nur bis zum 18. Lebensjahr

Die Erwachsenenbehandlung ist nur bei starken Anomalien möglich, bei denen eine kombinierte Therapie mit dem Kieferchirurgen notwendig wird.

KIG 1 – 2: Bei dieser Einstufung übernimmt die Krankenkasse die Behandlung nicht. Dennoch kann eine Behandlung medizinisch sinnvoll bis erforderlich sein – z. B. bei Tiefbiss und Unterkiefer-Rücklage, wodurch ein dorsaler Zwangsbiss entstehen kann und sich dadurch wiederum später Kiefergelenkprobleme/CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) entwickeln können.

KIG 3 – 5: Bei dieser Einstufung wird die ausreichende, wirtschaftliche, zweckmäßige und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung von Ihrer Krankenversicherung bezuschusst (80 % übernimmt dann die Krankenkasse, 20 % erbringen Sie in Eigenleistung. Ab dem zweiten Kind in Behandlung übernimmt die Krankenkasse 90 %). Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung bekommen Sie die Eigenanteile zurückerstattet.

Anhand der mit Ihnen besprochenen Planung schreiben wir unsere Kostenvoranschläge entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). So können Sie diese bei Ihrer Versicherung vorlegen und genehmigen lassen

Moderne Leistungen, die Ihre private Versicherung oder Beihilfe vorher gezahlt hat und seit der neuen Gebührenordnung 2012 (GOZ 2012) nicht mehr zahlt, sind weltweit Standard, medizinisch notwendig und auch berechnungsfähig. Wir werden Sie darüber ausführlich beraten und Ihnen für diese Leistungen eine private Vereinbarung und, wenn gewünscht, eine zinslose Ratenzahlung anbieten.

Außervertragliche Leistungen (AVL)

Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können mit unterschiedlichen Maßnahmen beseitigt werden.
Neben der Behandlung, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, können weitere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, über die Sie Ihr Kieferorthopäde informiert (AVLs). Die Behandlung ist für Ihr Kind durch solche Maßnahmen möglicherweise angenehmer und lässt sich leichter durchführen. Zudem bestehen Möglichkeiten, die Behandlungsmittel im Mund Ihres Kindes unauffälliger oder pflegeleichter zu gestalten.

Solche Behandlungsalternativen werden von Ihrer Krankenkasse allerdings nicht bezahlt, da sie aufwendiger und teurer sind. Die Krankenkassen dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers nur solche Behandlungsmaßnahmen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Wir suchen für Sie persönlich die individuell passenden AVLs aus und besprechen alle Details mit Ihnen, sodass Sie in Ruhe entscheiden können, was Sie in Anspruch nehmen möchten.
Wir bieten allen unseren Patienten die Möglichkeit einer zinslosen Ratenzahlung an.