Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Kieferorthopädie (KFO)?

    Ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit dem Erkennen, Verhüten und Behandeln von schiefen Zähnen und falschem Zusammenbiss beschäftigt.

  • Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
    (= Kieferorthopäde)?

    Ein Zahnarzt, der eine mindestens dreijährige Spezialausbildung in Kieferorthopädie mit Prüfung bestanden hat.

  • Warum Kieferorthopädie?

    Weil im Körper alles zusammenhängt. Gedrehte Zähne und falsche Verzahnung können später z.B. Kiefergelenksprobleme oder Zahnfleischprobleme hervorrufen.

  • Was ist das Ziel der Behandlung?

    Gerade Kiefer, gerade Zähne, gute Verzahnung und ein schönes Lächeln.

  • Wann soll ich mein Kind vorstellen?

    Bei stärkeren Fehlstellungen sollte man schon im Alter von 6 Jahren beginnen. Sonst wird Ihr Hauszahnarzt Ihr Kind im Alter von ca. 9 bis 10 Jahren zum Kieferorthopäden überweisen.

  • Kann ich auch ohne Überweisung vom Hauszahnarzt einen Termin vereinbaren?

    Es ist besser, wenn der Hauszahnarzt Ihr Kind schickt, da er einen guten Überblick über den Zahnwechsel hat. Natürlich können Sie, wenn Sie sicher gehen wollen, auch von sich aus einen Beratungstermin vereinbaren.

  • Wie ist die Reihenfolge der Termine?

    1. Erstberatung: Hier wird kontrolliert, ob eine Behandlung notwendig ist.
    2. Erstellen diagnostischer Unterlagen: Röntgenbilder, Fotos und Abdrücke für die Planerstellung werden hergestellt.
    3. Planbesprechung: Anhand der diagnostischen Unterlagen werden mögliche Geräte, Risiken, Alternativen und Kosten besprochen.
    4. Einsetzen der Geräte und ausführliche Erklärung.

  • Wie oft muss mein Kind bzw. ich zur Kontrolle kommen?

    Je nach dem, welche Spange getragen wird, ca. alle 4 bis 8 Wochen.

  • Müssen Besuche beim Hauszahnarzt sein, auch wenn ich in kieferorthopädischer Behandlung bin?

    Unbedingt und zwar zwei Mal im Jahr.

  • Müssen bleibende Zähne gezogen werden?

    Das ist abhängig von Zahn- und Kiefergröße und z. B. davon, ob bereits natürliche Platzhalter (nämlich die Milchzähne) zu früh verloren gegangen sind. In seltenen Fällen müssen bleibende Zähne heraus. Das werden wir vorher mit Ihnen in Ruhe besprechen.

  • Was ist mit den Weisheitszähnen?

    Die werden wir im Alter von 14 bis 15 Jahren kontrollieren. Wenn sie im Unterkiefer eng liegen sollten, werden wir Ihnen eine Überweisung zum Hauszahnarzt geben, damit er sie beobachten und evtl. entfernen kann.

  • Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

    Die kieferorthopädische Hauptbehandlung während des Wachstums dauert ca. 3 bis 4 Jahre.

  • Muss ich, nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, weiter Haltespangen tragen?

    Ja, da die Rückfallneigung der Zähne noch gegeben ist. Es gibt verschiedene lose und feste Haltespangen.

  • Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung?

    Wenn du unter 18 Jahre alt bist und eine schwere Kiefer- oder Zahnfehlstellung hast, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Ob das so ist, wird hier bei uns in der Praxis festgestellt.

    Bei über 18-Jährigen muss eine kombinierte Therapie mit dem Kieferchirurgen notwendig sein, damit die gesetzliche Kasse zahlt.

  • Was mache ich, wenn eine Behandlung notwendig ist und die Krankenkasse nicht zahlt?

    Idealerweise haben Sie für Ihr Kind schon seit seinem 1. bis 4. Lebensjahr eine Zusatzversicherung.

    Andernfalls kommt nur eine private Behandlung in Frage. Dafür bieten wir unseren Patienten und ihren Eltern eine zinslose Ratenzahlung an.

  • Was ist AVL und warum ist das notwendig?

    Die außervertraglichen Leistungen (AVL) sind Geräte und Leistungen, die die Behandlung optimieren. Die gesetzliche Krankenkasse darf laut Sozialgesetzbuch V eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung übernehmen, aber nicht die AVL.

    Wie wichtig aber einige dieser Zusatzleistungen sind, zeigt z. B. das Heft „Kieferorthopädie“ von der Stiftung Warentest.

    Für Sie bieten wir die moderne Kieferorthopädie. Die Leistungen, die die Behandlung verbessern, werden anhand des Behandlungsplans mit Ihnen besprochen, sodass Sie zu Hause bequem entscheiden können, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

  • Übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Behandlung?

    Normalerweise schon. Wir werden zuerst diagnostische Unterlagen erstellen, dann einen Plan schreiben und alles ausführlich mit Ihnen besprechen. Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, bekommen Sie die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung und können diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

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