Kieferorthopädie heißt, die Kiefer „gerade erziehen“, und das geht am besten, solange Kinder wachsen. Das frühe Erkennen von Zahn- und Kieferfehlstellungen hat viele Vorteile für die Mundgesundheit: Die Frühbehandlungen sind kürzer und mit einfachen, herausnehmbaren Apparaturen können Fehlstellungen so weit korrigiert werden, dass später entweder keine weitere Behandlung notwendig wird oder die spätere Hauptbehandlung leichter durchzuführen ist.

Wartet man bis zum 12. oder 13. Lebensjahr, damit alle bleibenden Zähne da sind, werden sich viele bis dahin unbehandelte Fehlstellungen verstärkt haben. Durch die Fehlstellungen der ersten bleibenden Zähne entstehen bis dahin sogenannte Zwangsbisse. Diese bestehen bis zu diesem Alter dann schon seit mindestens 6 bis 7 Jahren und sorgen dafür, dass sich das Kiefergelenk in diesem Zeitraum schief bildet und eine Wachstumshemmung bzw. Wachstumslenkung der Kiefer stattfindet. Bei zu früh verloren gegangenen Milchzähnen haben sich die Lücken geschlossen und für die nachfolgenden bleibenden Zähnen bewirkt dies starken Platzmangel und Engstand, weswegen zur Korrektur meistens Zahnextraktionen erforderlich werden.
Der beste Zeitpunkt für die erste kieferorthopädische Kontrolle und für die Entscheidung über eine Frühbehandlung ist, wenn der Zahnwechsel beginnt, d. h., wenn die ersten Milchzähne ausfallen und die ersten bleibenden Zähne durchbrechen. Also im Alter von 6 ½ bis 7 Jahren.
Die kieferorthopädische Kontrolle mit 7 Jahren hat also eine grundsätzliche gesundheitsfördernde Aufgabe. Gründe für diese frühe Kontrolle und gegebenenfalls für eine Frühbehandlung sind:
1. Mit 7 Jahren gehen Kinder schon zur Schule und Schulkinder können bei apparativen Maßnahmen wie einer Behandlung mit herausnehmbaren Zahnspangen besser mitmachen und können leichter motiviert werden. Eine notwendige Zahnspange wird nachmittags, abends und nachts regelmäßig getragen.
2. Mit 7 Jahren brechen die oberen und unteren bleibenden Frontzähne und die ersten großen Backenzähne durch. Kopf- oder Kreuzbisse können behandelt werden, damit dann das Kieferwachstum normal weitergehen kann. Auch können somit frühzeitig Zwangsbisse behandelt und wachstumshemmende Faktoren korrigiert werden.
3. Mit 7 Jahren sind alle ersten großen Backenzähne schon durchgebrochen. Wenn sie noch nicht da sind, kann ein mögliches „Hängenbleiben“ unter einem Nachbarmilchzahn behandelt werden, damit der Backenzahn normal durchbrechen kann. Wenn der Zahn im Kiefer zurückbleibt, kann der Partnerzahn im Gegenkiefer sich verlängern und dadurch später Probleme bei der Verzahnung machen.
4. Mit 7 Jahren sollten spätestens die Lücken der frühzeitig verloren gegangenen seitlichen Milchzähne durch eine Platzhalter-/Lückenhalter-Spange offen gehalten werden, damit die später – mit etwa 10 bis 12 Jahren – kommenden seitlichen bleibenden Zähne ausreichend Platz haben, um durchzubrechen. Wird das nicht gemacht, werden sich die Lücken schließen und eine spätere Extraktion der bleibenden gesunden Zähne bei der Hauptbehandlung wird wahrscheinlicher.
5. Mit 7 Jahren, wenn die Oberkieferfrontzähne durchbrechen und sehr weit vorne stehen, ist die Gefahr groß, dass beim Sport oder bei einem möglichen Unfall die Kanten der Frontzähne abbrechen. Mit der Frühbehandlung kann dieser Überbiss und damit die Unfallgefahr verringert werden. Außerdem können die Lippen besser schließen und die Nasenatmung wird gefördert.
6. Mit 7 Jahren, wenn die oberen und unteren Frontzähne durchbrechen, kann es bei einem Tiefbiss sein, dass die unteren Frontzähne in die Schleimhaut des Oberkiefergaumens hineinbeißen und diese verletzen. Mit der Frühbehandlung können der tiefe Biss und die Gefahr der Verletzung des Gaumens behoben werden.
7. Mit 7 Jahren wird es oft für die seitlichen oberen und unteren Frontzähne eng und diese verbleiben im Kiefer oder brechen falsch durch – beispielsweise, wenn die Zähne sehr groß sind oder die Kiefer zu schmal. Hier kann frühzeitig mit verschiedenen Spangen Platz geschaffen werden und bei extremen Engständen Platz von Nachbarzähnen „geborgt“ werden.
Wenn die erste Kontrolle frühzeitig stattfindet, d. h. spätestens mit 7 Jahren, können viele Kiefer- und Zahnfehlstellungen mit einfachen und kurzen Maßnahmen behandelt werden. Der Zahnwechsel kann vom Kieferorthopäden aktiv begleitet werden und bei Bedarf kann in Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt schnell eingegriffen werden. Belässt man diese Fehlstellungen, sind eventuelle spätere Behandlungen schwieriger durchzuführen, da die Fehlstellungen sich verstärkt haben und die Wahrscheinlichkeit der Zahnextraktion steigt.

Fazit: spätestens mit 7 Jahren zum Kieferorthopäden!

Die Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie, FZA A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie, konzentriert sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Auf Beratungen und Besprechungen wird großen Wert gelegt und damit die Eltern dabei sein können, finden diese freitags und samstags statt.

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A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie

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