Werbegrafik von KFOBABAI mit Praxislogo und dem Hinweis auf die erste kieferorthopädische Kontrolle ab 7 Jahren. Zusätzlich wird auf Erstberatungen freitags und samstags in den Standorten Hannover, Laatzen und Langenhagen hingewiesen.

Wann zahlt die Krankenkasse die Behandlung?

Viele Eltern fragen sich, wann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Zahnspange übernimmt. Die Antwort hängt vor allem vom Schweregrad der Zahnfehlstellung ab.


📊 Die KIG-Einstufung

Die Kostenübernahme basiert auf den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Dabei gilt grundsätzlich:

  • KIG 1–2: meist keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
  • KIG 3–5: die Behandlung wird in der Regel übernommen

Die Einstufung erfolgt durch den Kieferorthopäden anhand festgelegter medizinischer Kriterien.


🦷 Alter des Kindes

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen.

Liegt eine entsprechende KIG-Einstufung vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der medizinisch notwendigen Standardbehandlung.

Bei Erwachsenen gelten deutlich strengere Voraussetzungen.


💶 Eigenanteil

Eltern zahlen zunächst einen Eigenanteil:

  • 20 % beim ersten Kind
  • 10 % ab dem zweiten Kind

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird dieser Betrag in den meisten Fällen vollständig zurückerstattet.


📋 Was gehört zur Kassenleistung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Standardversorgung.

Dazu gehören die kieferorthopädischen Maßnahmen, die für eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung erforderlich sind.


✨ Welche Leistungen sind keine Kassenleistung?

Viele moderne und komfortable Behandlungsoptionen gehen über die gesetzliche Standardversorgung hinaus und müssen privat vereinbart werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • superelastische Hightech-Bögen
  • Mini-Brackets
  • zahnfarbene Keramik-Brackets
  • Glattflächenschutz zur Vorbeugung von Entkalkungen
  • zusätzliche diagnostische Maßnahmen
  • individuelle Aufbisshilfen
  • Non-Compliance-Geräte wie z. B. Pendulum-Apparaturen zur Platzgewinnung und zur möglichen Vermeidung von Zahnextraktionen
  • weitere moderne Komfort- und Serviceleistungen

Diese Leistungen können die Behandlung angenehmer, ästhetischer oder effizienter gestalten.


🛡️ Zahnzusatzversicherungen können helfen

Viele Eltern wissen nicht, dass kieferorthopädische Zusatzversicherungen einen großen Teil dieser Leistungen übernehmen können.

Je nach Tarif werden häufig:

  • Behandlungen bei KIG 1 und KIG 2 erstattet, wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten übernimmt
  • Kostenübernahmen von bis zu mehreren tausend Euro ermöglicht
  • moderne Zusatzleistungen bei KIG 3 bis KIG 5 teilweise oder vollständig erstattet

Dazu zählen oft:

  • Keramik-Brackets
  • Mini-Brackets
  • moderne Bögen
  • zusätzliche Diagnostik
  • spezielle Apparaturen
  • weitere Komfortleistungen

Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsvertrag.


📊 Individuelle Beratung schafft Klarheit

Jede Zahn- und Kieferfehlstellung ist anders.

Deshalb erstellen wir für jedes Kind einen individuellen Behandlungsplan und besprechen ausführlich:

  • die KIG-Einstufung
  • die Leistungen der Krankenkasse
  • mögliche Zusatzleistungen
  • vorhandene Zusatzversicherungen
  • die voraussichtlichen Kosten

✅ Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Zahnspange in der Regel bei einer KIG-Einstufung von 3 bis 5. Moderne Komfort- und Zusatzleistungen gehören meist nicht zur Kassenversorgung. Zahnzusatzversicherungen können jedoch viele dieser Leistungen erstatten und auch Behandlungen bei KIG 1 und 2 unterstützen. Eine individuelle Beratung beim Kieferorthopäden schafft Sicherheit und Transparenz für Eltern.

 

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Wir empfehlen: Mit 7 Jahren zum Kieferorthopäden❗️

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Kieferorthopädie Hannover: Die beste Zahnspange für Ihr Kind zum richtigen Zeitpunkt

KFOBABAI ist Ihr Spezialist für Kieferorthopädie bei Kindern in der Region Hannover.

Wir empfehlen die erste Untersuchung bereits mit 7 Jahren. Warum? In diesem Alter erscheinen die ersten bleibenden Zähne, und schwere Zahn- oder Kieferfehlstellungen können wir mit einer Zahnspange in der Frühbehandlung besonders effektiv angehen. Bei vorzeitigem Verlust eines Milchzahns kommt eine Lückenhalter-Spange zum Einsatz, um den Platz für den nachfolgenden Zahn zu erhalten. Zusätzlich sind Kinder mit 7 Jahren motivierte Schulkinder, die hervorragend mitarbeiten!

Die Hauptbehandlung starten wir spätestens mit 10 Jahren, um Platz- und Wachstumsreserven im Kiefer optimal zu nutzen und Extraktionen bleibender Zähne vermeiden zu können.

Elternfreundlich: Unsere Erstberatungen finden freitags und samstags statt. Sorgen Sie frühzeitig für ein gesundes Lächeln Ihres Kindes – in Hannover!

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