Ziele der kieferorthopädischen Behandlung
Die Ziele der kieferorthopädischen Behandlung sind sowohl gerade stehende Zähne als auch gerade zueinanderpassende Kiefer (Ober- und Unterkiefer).

Wenn die Zähne gerade stehen, können sie besser geputzt werden und werden nicht an den falschen Stellen belastet. Dadurch ist das Risiko niedriger, Karies (Löcher in den Zähnen) oder Gingivitis (Zahnfleischentzündung) zu bekommen.

Wenn Ober- und Unterkiefer zueinanderpassen, werden auch die Kiefergelenke nicht fehlbelastet und der Patient kann besser abbeißen und kauen. Das ist für den gesamten Körper ganz wichtig, da die Verdauung bereits im Mund beginnt und eine gute Verdauung auf das gesamte Wohlbefinden Einfluss hat. Auch eine Sprachstörung kann übrigens erst mit geraden Kiefern vom Logopäden effektiv behandelt werden.

Daumenlutschen und Schnuller vor dem 4. Lebensjahr abgewöhnen
Kieferorthopädie beginnt auch schon, wenn wir z.B. unseren Kindern bzw. Patienten das Daumenlutschen abgewöhnen. Bis zum 4. Lebensjahr sind kieferorthopädische Maßnahmen meist passiv, damit sich eine bestehende angeborene Fehlstellung nicht verstärkt oder damit keine neue Fehlstellung entstehen kann.
Vom Daumenlutschen oder vom Schnuller sollten Kinder bis spätestens zum 4. Lebensjahr entwöhnt sein, da sich sonst die Kiefer verformen. Nach unserer Erfahrung ist die erfolgreichste Methode, die Kinder mit Belohnungen zu motivieren, so dass sie Schnuller oder Daumen von selbst aufgeben. Beim Kieferorthopäden bekommen Sie hierzu eine ausführliche Beratung und darüber hinaus bestimmte unterstützende Hilfsmittel wie den Anti-Lutschkalender oder die Mundvorhofplatte.

Progenie ab dem 4. bis 5. Lebensjahr
Ein Sonderfall unter den Kieferfehlstellungen ist die sogenannte Progenie bzw. mandibuläre Prognathie. Hierbei handelt es sich um einen Unterkiefer-Vorbiss, der meistens vererbt wird. Der bekannteste Fall mit Progenie in Deutschland ist Michael Schumacher. Starke Progenie zeigt sich schon im Milchgebiss. Hier sollte mit der Behandlung möglichst schon ab dem 4. oder 5. Lebensjahr begonnen werden. Die Behandlung der Progenie mit verschiedenen herausnehmbaren und festen Spangen dauert sehr lange, da das Unterkieferwachstum beobachtet werden muss. In seltenen Fällen kann diese Kieferfehlstellung ab dem 18. Lebensjahr nur mit Hilfe des Kieferchirurgen behandelt werden.

Platzhalter ab dem 7. Lebensjahr
Die kieferorthopädische Prophylaxe beginnt schon ganz früh, indem wir auf die Milchzähne achten. Die Milchzähne sind die natürlichen Platzhalter für die später durchbrechenden bleibenden Zähne. Es gibt zwei Zahnwechsel-Phasen: einmal ca. im Alter von 6 bis 8 ½ Jahren und ein zweites Mal ca. im Alter von 9 ½ bis 13 Jahren. Wenn Milchzähne frühzeitig verloren gehen oder gezogen werden müssen – meistens aufgrund nächtlichen Trinkens gesüßter Getränke in der Nuckelflasche –, sollte eine Kontrolle beim Kieferorthopäden stattfinden, da unter bestimmten Umständen eine Platzhalter-Spange eingesetzt werden sollte. Andernfalls kann es passieren, dass die bleibenden Zähne nach vorne rutschen und dadurch später eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wird oder die sowieso notwendige Behandlung erschwert wird.

Frühbehandlung ab dem 6. Lebensjahr
Die erste aktive Behandlung, meistens mit herausnehmbaren Spangen, kann ab dem 6. Lebensjahr stattfinden. In dieser Zeit wechseln nämlich die 4 Frontzähne und ganz hinten in der Zahnreihe kommen die ersten großen Backenzähne durch (die 6-Jahr-Molaren). Bei großen Stufen, d.h. bei großem Abstand zwischen den Oberkiefer- und Unterkiefer-Frontzähne, sollte jetzt eine kieferorthopädische Frühbehandlung in Angriff genommen werden (Dauer ca. 1 bis 1 ½ Jahre), damit vorstehende Oberkieferfrontzähne bei einem Unfall nicht abbrechen können. Ein Kreuzbiss, d.h. ein umgekehrter Überbiss vorne oder seitlich, sollte auch schon ab dem 6. Lebensjahr behandelt werden, da andernfalls negative Auswirkungen auf das Wachstum von Kiefer und Kiefergelenk zu befürchten wäre.

Hauptbehandlung ab dem 10. Lebensjahr
Die kieferorthopädische Hauptbehandlung, die meistens 3 bis 4 Jahre dauert, sollte ab dem 10. Lebensjahr erfolgen. In dieser Zeit beginnt die zweite Wechselphase, d.h. die seitlichen Milchzähne fallen aus und werden von den bleibenden Zähnen ersetzt. Gleichzeitig ist auch noch Kieferwachstum vorhanden und der Kieferorthopäde kann das Kieferwachstum lenken und die Zahnstellung korrigieren. Nach dem Erreichen des Behandlungsziels ist es ganz wichtig, das Ergebnis für lange Zeit zu halten, da die Zähne die Neigung haben, in die alte Position zurückzuwandern. Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen die verschiedenen losen und festen Haltegeräte, die hierfür eingesetzt werden, vorstellen.

Erwachsenenbehandlung ab dem 18. Lebensjahr
Man spricht von einer Erwachsenenbehandlung, wenn kein Kieferwachstum mehr vorhanden ist (ca. ab dem 18. Lebensjahr) und der Kieferorthopäde nur die Zahnstellung korrigieren kann. Die Lagekorrektur der Kiefer kann bei Erwachsenen nur chirurgisch vom Kieferchirurgen verändert werden. Die Zahnbewegung ist jedoch noch bis ins hohe Alter möglich.

Fazit: Jedes Kind sollte spätestens mit 7 Jahren für eine Kontrolle zum Kieferorthopäden kommen!

 

Die Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie, FZA A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie  und Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie, konzentriert sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Auf Beratungen und Besprechungen wird großen Wert gelegt und damit die Eltern dabei sein können, finden diese freitags und samstags statt.

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