Eine kieferorthopädische Frühbehandlung dient dazu, starke Zahn- und Kieferfehlstellungen, die entweder vererbt oder durch äußere Einflüsse bedingt sind, soweit zu korrigieren, dass das Kieferwachstum nicht gehemmt wird und sich normal weiterentwickeln kann. Außerdem können durch die kieferorthopädische Frühbehandlung Zwangsbisse vermieden werden, die Traumagefahr für die oberen Frontzähne minimiert werden, bei Engständen Platz für die bleibenden Zähne gewonnen werden und die Nasenatmung und der normale Lippenschluss gefördert werden. Möglicherweise kann durch eine Frühbehandlung sogar eine eventuelle spätere Hauptbehandlung vermieden oder in jedem Falle aber zumindest vereinfacht werden. Die kieferorthopädische Frühbehandlung dauert meistens 1 bis 1 ½ Jahre.
Bei Progenie, das heißt, wenn der Unterkiefer oder die Unterkiefer-Frontzähne weiter vorstehen, kann schon ab dem 4. Lebensjahr (Milchzahngebiss) mit der Behandlung begonnen werden, wenn es gelingt, die Kinder bereits in diesem Alter zur Mitarbeit motivieren.
Ab dem 6. Lebensjahr beginnt die erste Wechselphase: Die ersten großen Backenzähne brechen durch und vorne wechseln jeweils die 4 Frontzähne. Ab dann können folgende Fehlstellungen frühzeitig behandelt werden:
Kreuzbiss seitlich: Der Oberkiefer ist zu schmal, die unteren Zähne beißen seitlich weiter außen als die oberen. Das Oberkieferwachstum kann gehemmt werden und der Unterkiefer beißt einseitig nach links oder rechts. Kiefergelenkprobleme und Zwangsbiss können die Folgen sein. Hier wird der Oberkiefer verbreitert, also mit losen oder festen Spangen gedehnt.
Kreuzbiss frontal: Die bleibenden Frontzähne, die etwa im 6. – 7. Lebensjahr durchbrechen, beißen umgekehrt, das heißt, die unteren Frontzähne beißen weiter vorne als die oberen. Das wiederum kann das Oberkieferwachstum hemmen, einzelne Frontzähne belasten und einen Zwangsbiss verursachen. In diesem Fall werden die falschverzahnten Frontzähne überstellt. Davon betroffene Kinder müssen zeitweise rund um die Uhr eine lose Spange tragen.
Große Stufe: Der Abstand der Oberkieferfrontzähne zu den Unterkieferfrontzähnen wird Stufe genannt. Wenn der Unterkiefer sehr weit hinten ist und die oberen Frontzähne sehr weit nach vorne stehen, dann sind die Oberkieferzähne sehr unfallgefährdet und können schnell abbrechen. Die Unterlippe und die Zunge können durch Muskeldruck die Stufe vergrößern. Diese Stufe bzw. dieser Abstand zwischen Oberkiefer- und Unterkieferzähnen kann mit herausnehmbaren, funktionskieferorthopädischen Apparaturen wie dem Bionator oder dem Aktivator verringert werden. Dadurch können die Patienten die Lippen besser schließen und die Mundatmung wird dadurch verringert, die Nasenatmung verbessert und richtiges Schlucken wird gefördert. Außerdem brechen die vorstehenden Oberkieferfrontzähne bei einem eventuellen Unfall nicht so leicht ab.
Starker Platzmangel: Wenn Milchzähne vorzeitig aufgrund von Karies und Entzündungen entfernt werden müssen und keine Platzhalter oder Lückenhalter eingesetzt worden sind, können die Nachbarzähne im selben Kiefer und Partnerzähne im Gegenkiefer in die vorhandene Lücke rutschen und für Platzmangel für die bleibenden Zähne sorgen. Die Aufgabe besteht hier, die Lücken wieder so weit zu öffnen, dass die nachfolgenden bleibenden Zähne genügend Platz haben und später ohne Probleme durchbrechen können.
Offener Biss: Bei einem stark offenen Biss vorne ist der Lippenschluss nicht richtig möglich und es kommt dann sehr häufig zur Mundatmung. Auch drückt die Zunge beim Schlucken zwischen die Frontzähne und verstärkt dadurch evtl. den offenen Biss. Mit einer herausnehmbaren Zahnspange, z. B. der Mundvorhofplatte mit Zungengitter, ist es möglich, den offenen Biss zu schließen und damit den Lippenschluss, die Nasenatmung und den normalen Schluckvorgang zu fördern.
Starker Tiefbiss: Beim starken Tiefbiss oder Deckbiss können die unteren Frontzähne in die Gaumenschleimhaut beißen und den Zahnhalteapparat schädigen. Mit herausnehmbaren Zahnspangen können die unteren Zähne aufgehalten werden und die natürliche Bisshebung wird gefördert.
Fazit: Kinder sollten spätestens mit 7 Jahren zum Kieferorthopäden!
Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie, FZA A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie, Roderbruchmarkt 12, 30627 Hannover, E-Mail, 0511/578282 & Würzburger Str. 8A, 30880 Laatzen, E-Mail, 0511/221041, www.kfo-babai.de
Die Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie, FZA A. Babai Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Dr. A. Babai MSc Kieferorthopädie, konzentriert sich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Auf Beratungen und Besprechungen wird großen Wert gelegt und damit die Eltern dabei sein können, finden diese freitags und samstags statt.